Sollte jemand von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern
mit irgend einem Gebrechen behaftet sein,
so darf er sich nicht herzunahen, das Brot seines Gottes darzubringen.
Nein, keiner, an dem ein Gebrechen ist, soll sich herzunahen,
er sei blind oder lahm oder verstümmelt, oder habe ein zu langes Glied;
auch keiner, der einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat,
oder der bucklig oder schwindsüchtig ist,
oder der einen Fleck auf seinem Auge hat,
oder die Krätze oder Flechten
oder einen Hodenbruch.
Wer nun von dem Samen Aarons, des Priesters,
ein solches Gebrechen an sich hat,
der soll sich nicht herzunahen, die Feueropfer des HERRN darzubringen;
er hat ein Gebrechen; darum soll er das Brot seines Gottes nicht herzubringen, daß er es opfere.
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