Die Gastronomie (aus griech.: gastri- - des Magens und griech.: -nomos - Gesetz). Gaststättengewerbe; feine Kochkunst) ist der Wirtschaftszweig, welcher sich mit der Verköstigung zahlender Gäste in Gaststätten befasst. Gastronomie ist eine Dienstleistung. Die Arbeitgeber der deutschen Gastronomie werden von Kunden Gastwirte genannt und sind z. B. organisiert im „Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V.“ (DEHOGA), die Arbeitnehmerseite in der „Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten“. Kunden werden in der Gastronomie immer Gäste genannt. Im 19. Jahrhundert wurde eine Gaststätte als Restauration bezeichnet. Die Leistungen von gastronomischen Betrieben unterliegen Qualitätsvorschriften insbesondere in Bezug auf Hygiene im Bereich der Zubereitung und bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der gereichten Speisen und Getränke. Je nach Staat sind für die Überwachung z. B. Gesundheitsämter verantwortlich. In Deutschland kann bei zweifelhaften Zuständen der Wirtschaftskontrolldienst informiert werden, der sich auch unangemeldet von den Zuständen vor Ort überzeugen kann und bei entsprechenden Mängeln den weiteren Betrieb bis zur Beseitigung der Mängel untersagen kann. Die Bediensteten im Bereich der Zubereitung und Darreichung von unverpackten Lebensmitteln mussten bis 2001 über ein regelmäßig zu erneuerndes Gesundheitszeugnis verfügen. Seit 2001 benötigen Angestellte im Lebensmittelgewerbe eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese wird beim ersten Mal durch das Gesundheitsamt durchgeführt und muss ab dann von den Vorgesetzten jährlich wiederholt werden.