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wauz schrieb am 8.4. 2003 um 12:58:21 Uhr über

Gabelstapler

Der berühmte Gabelstapler-Schein ist KEIN Führerschein, sondern nur ein Nachweis über Sachkenntnis. Gabelstapler fahren darf jeder, der vom Unternehmen mit dieser Aufgabe (schriftlich) betraut wird. Dabei muß sich der Auftraggeber vorher davon überzeugen, dass der Beauftragte für diese Aufgabe geeignet ist. Eben dafür dient der Gabelstaplerschein. Jugendlöiche unter 18 dürfen nicht mit dem Führen von Gabelstaplern beauftragt werden, es sei denn zu Ausbildungszwecken.


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