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mcnep schrieb am 8.9. 2004 um 16:08:37 Uhr überGOÄ |
Jeder Kassenpatient kann mit seinem behandelnden Arzt vereinbaren, daß dieser seine Leistungen nach einfachem Gebührensatz GOÄ und nicht nach EBM abrechnet. Meistens wird er sich darauf einlassen. Natürlich ist so etwas nicht immer notwendig, aber bei manchen Untersuchungen kann es doch von Vorteil sein, sich zum Privatpatienten umficken zu lassen. |
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