>Info zum Stichwort GEZ | >diskutieren | >Permalink 
Rundfunkgebührenbeauftragter-Verspeiser schrieb am 23.8. 2007 um 21:19:37 Uhr über

GEZ

Die Landesrundfunkanstalten beschäftigten zwischen 1.000 und 1.500 so genannte »Rundfunkgebührenbeauftragte«. Welchen rechtlichen Status haben diese als Kleinunternehmer verpflichteten Privatdetektive und Gebührenjäger eigentlich, wenn Sie in den ihnen als Jagdrevieren zugewiesenen Wohn- und Gewerbegebieten herumschnüffeln, GEZ-Zwangsanmeldungen vornehmen und Provisionen kassieren? Und wie soll man sich verhalten?

In den Massenbriefsendungen an nicht angemeldete Haushalte informiert die GEZ: »Der Rundfunkgebühren-Außendienst prüft nach und nach alle nicht angemeldeten Rundfunkgebühren-SachverhalteIm Klartext: Wer die in den GEZ-Schreiben beigelegten Rückmeldebögen unnötigerweise mit der Angabe zurücksendet, man halte keine Rundfunkgeräte oder weiterhin nur ein Radio bereit, kommt auf die Besuchsliste des fürs jeweilige Jagdrevier zuständigen »Rundfunkgebührenbeauftragten«. Sie werden dann irgendwann vom Gebührenjäger besucht, jedenfalls wohl schneller als die, die nicht antworten.

Beutezüge im Jagdrevier

Die so genannten »Rundfunkgebührenbeauftragten« werden von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt als Einzelunternehmer vertraglich dazu verpflichtet, in dem ihnen zugeteilten Jagdrevier Gebühren einzutreiben. Eine Grundvergütung gibt es nicht - die »Schnüffler« erhalten im Erfolgsfall aber hohe Kopfprämien. Wie bei der GEZ stehen auch bei den örtlichen Schnüfflern alle unter Generalverdacht, die keine Rundfunkgebühren zahlen bzw. nur für ein Radio. Verdächtig sind natürlich auch Firmen, die keine Rundfunkgebühren zahlen.

Der Landesdatenschützer Dr. Weichert erklärt in seiner Laudatio beim Big Brother Award 2003 an die GEZ:

»Von richtiggehenden Übergriffen durch sog. Rundfunkbeauftragte wird immer wieder berichtet. Diese verschaffen sich teilweise unter Vorspiegelung falscher Umstände, durch polizeiähnliches Auftreten oder durch einfaches Drohen Zutritt zu Wohnungen, um diese auf nicht angemeldete Geräte hin zu inspizieren ...«

Die »Rundfunkgebührenbeauftragten« der Rundfunkanstalten erhalten je nach Schwierigkeitsfall etwa 20% bis 50% der eingetriebenen Rundfunkgebühren und verdienen mit diesen Erfolgs- und Umsatzprovisionen teilweise weit über 100.000 Euro pro Jahr. Bringt der Rundfunkgebührenjäger nicht genug Umsatz, feuert ihn die Rundfunkanstalt und er verliert sein Jagdrevier. Das wurde über das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.02.2005 Az 9 AZR 51/04 bekannt. So wundert es nicht, wenn es an der Haustüre in Sachen Rundfunkgebühren oft genauso aggressiv zugeht wie bei Zeitungsdrückern. Immer wieder kommt es zwischen diesen Gruppen auch zu Verwechslungen - die GEZ warnt selbst davor, dass Zeitschriftenwerber an den Haustüren GEZ-Umfragen veranstalten und sich als Rundfunkgebührenbeauftragte ausgeben, um den Bürgern Zeitungsabos unterzujubeln. Umgekehrt schleichen sich die Rundfunkgebührenbeauftragten ins Haus und fragen, welche Fernsehzeitschrift man abonniert hat, um dann plötzlich den Ausweis zu zücken und Betroffene auf Rundfunkgebührenzahlungen festzunageln.

Dabei arbeiten die Gebührenjäger immer eng mit der GEZ zusammen. Über ein mobiles PDA können sie dabei von der Datenkrake GEZ die über fast alle Bürger gesammelten Informationen online per Funk abrufen. PDA und Ausweis werden vom Gebührenjäger auch mal an einen Unterhilfssheriff ausgeliehen, der dann die Arbeit erledigt. So berichtet Stefan Kleinert im 123recht.net-Forum: »....Das hat mich allerdings auch schon gewundert. Sie kommt von einem Beauftragtenbüro der GEZ, hatte aber keine eigene Visitenkarte sondern nur die ihrer Chefin, die allerdings in ihrem Hauptberuf, Google sei Dank, ein Trainingsinstitut für zeitgemäße Korrespondenz leitet. Ist also schon etwas komisch alles. Die sind aber top ausgestattet die Leute, mit PDA und online Verbindung zur GEZ Datenbank, mit der sie überprüfen können, wer wann wo wie lange Gebührern gezahlt hat. Hat mich schon beeindruckt ...«

Die Hemmschwellen vor Hausfriedensbruch und sind eher gering, manchmal eskalieren dann die Auseinandersetzungen. So berichtet Mercator: » Leute! Ich habe es getan. Heute hab' ich ihn erwischt. Den GEZ-Schergen, der auch nicht vor samstäglichen Besuchen zurückschreckt. Er wollte dreist wissen, wer diese Person sei, die da neben mir noch namentlich auf dem Klingelschild genannt ist (ist noch das alte Schild vom Vormieter). Ich habe ihn dann recht barsch dazu aufgefordert, seinen Hintern von meiner Türschwelle zu bewegen. Da wurde er patzig und hat sogar noch seinen Fuß in die Türe gestellt. Aber mit juristisch spitzfindigem Sachverstand konnte ich hierin einen rechtswidrigen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut (die Unbeflecktheit meiner Türschwelle) erkennen und habe mich mit Anlauf und meinen 95kg gegen die Türe geworfen. Es war nur ein lautes, gellendes UUuuuaaaaaarrrrrggggg zu hören. Also Türe wieder auf und in ein schmerzverzerrtes Gesicht geblickt. Er stammelte noch etwas von irgendeiner Rechtsabteilung von der ich hören würde. Als dann unser Dobermann seine Nase hinter der Tür vorstreckte zog er es vor, humpelnd von Dannen zu ziehen...«

So berichtet die Polizei in Stade am 19.10.2006:

GEZ-Mitarbeiter rüde behandelt: Gestern morgen klingelte ein 57-jähriger GEZ-Mitarbeiter an einer Haustür in Buxtehude. Der 39-jährige Bewohner fragte durch die geschlossene Haustür nach dem Anliegen des Besuchers. Als dieser seinen Ausweis gezeigt hatte, erklärte der Hauseigentümer, dass er die Tür nicht öffnen werde. Kurz darauf öffnete er doch die Haustür, trat den Besucher mehrfach mit dem Fuß und warf ihn die Stufen vor der Eingangstür herunter. Der 59-jährige verletzte sich nach eigenen Angaben leicht dabei und rief die Polizei. Der Hauseigentümer erklärte dann, dass er vor den Tätlichkeiten mehrfach versucht habe den ungebetenen Besucher des Grundstücks zu verweisen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Auch im - für die GEZ-Fahnder sehr lukrativen - gewerblichen Bereich ereignen sich Übergriffe durch Gebührenfahnder, die danach durch die Rundfunkanstalt gestützt werden, wie das Beispiel eines Offenburger Fitness-Studios zeigt.


Anmerkung: Hausfriedensbruch
Tatsächlich ist Hausfriedensbruch nach § 123 StGB strafbar, wenn er angezeigt wird: »(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt

Wenn schon nicht in die Wohnung, dann wenigstens das Autoradio finden. Sind keine Rundfunkgeräte angemeldet, fahnden die Gebührenjäger gerne nach einem eventuell vorhandenen, unangemeldeten Autoradio. Dabei werden die im Wohnumfeld in Frage kommenden Kfz durch Auskunftsanfragen beim Kfz-Verkehrsamt den jeweiligen Haltern zugeordnet. Abgebrühte Schwarzhörer beugen dem ordnungswidrig vor, indem sie sich im Autozubehörhandel oder über die Vertragswerkstatt eine Blende für den Radioschacht (Preis ca. 5 Euro) besorgen, die zugleich dem Diebstahlsschutz dient. Als verbesserten Diebstahlsschutz empfiehlt ein Bastler eine Instrumenten-Blende für den Radioschacht.


   User-Bewertung: +2
Juppheidi-Juppheida!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »GEZ«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »GEZ« | Hilfe | Startseite 
0.0170 (0.0070, 0.0088) sek. –– 849750780