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Petze schrieb am 24.8. 2007 um 11:06:42 Uhr über

GEZ-Neusprech

Jaja, die GEZ. Nicht, dass ich was gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätte, im Gegenteil. Aber das Gebahren der GEZ ist kann man ja wohl doch, vorsichtig ausgedrückt, als »seltsam« bezeichnen.

Jetzt versucht sich die GEZ gar in der Definition von Neusprech. »GEZ-Gebühr« ist, laut der GEZ, ein nicht existenter Begriff, und man darf das nicht mehr verwenden. Soso. Da frage ich mich doch, was das Bundesverfassungsgericht denn dazu sagen würde ...


Also, gut aufgepasst, die folgenden Sachen darf man nun nicht mehr sagen, sagt die GEZ laut diversen Presseberichten:


Verboten: GEZ-Gebühren
Neusprech: gesetzliche Rundfunkgebühren

Verboten: GEZ für PC zahlen
Neusprech: gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

Verboten: GEZ-frei
Neusprech: von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit

Verboten: GEZ-Gebührenpflicht
Neusprech: gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht

Verboten: GEZ-gebührenfrei
Neusprech: von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit

Verboten: GEZ-Rundfunkgebühr
Neusprech: gesetzliche Rundfunkgebühr

Verboten: PC-»Wegelagerei-Gebühr« der GEZ
Neusprech: gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

Verboten: GEZ-Gebührenfahnder
Neusprech: Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Verboten: GEZ-Fahnder
Neusprech: Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Verboten: GEZ-Zwangsanmeldung
Neusprech: Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist

Verboten: GEZ-Anmeldung
Neusprech: gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte

Verboten: GEZ-Abmeldung
Neusprech: gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte

Verboten: GEZ-Anschreiben
Neusprech: Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird

Verboten: GEZ-Brief
Neusprech: Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird

Verboten: GEZ-Briefserien
Neusprech: mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird

Verboten: GEZ-Gebührenbescheid
Neusprech: Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr

Verboten: GEZ-Widerspruchsbescheid
Neusprech: Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr

Verboten: GEZ-Antwortbogen
Neusprech: dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV

Verboten: GEZ-Fälle
Neusprech: Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht

Verboten: GEZ-Verweigerer
Neusprech: offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint

Verboten: PC-Rundfunkgebühren
Neusprech: gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

Verboten: PC-Gebühr
Neusprech: gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

Verboten: Privatfahnder
Neusprech: Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Verboten: Gebührenjäger
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Verboten: Gebührenhäscher
Neusprech: Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Verboten: Provisionsjäger
Neusprech: Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Verboten: Fangprämie
Neusprech: Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten

Verboten: Kopfprämie
Neusprech: Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten

Verboten: Jagdrevier des Gebührenfahnders
Neusprech: Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten

Verboten: Mitglied der Rundfunkgebührenzahler
Neusprech: Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht


Aber ehrlich gesagt: Auch die GEZ kann Artikel 5 unseres Grundgesetzes nicht aufheben, daher werde ich mich sicherlich nicht an deren Neusprech halten. Punkt.



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