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schmidt schrieb am 10.5. 2024 um 08:27:54 Uhr über

Gängelgesetz

Fake-Legalisierung

Ich verstehe dich jetzt. Man darf unter Androhung von tausenden Mark Bußgeld sich keine hundert Gramm Vorratsplatte mehr zu legen, das ist wie wenn der Winzer keinen Jahresvorrat wein mehr verkaufen darf. Klar, ich verstehe nun, daß die jahrelange Belieferung mit allen möglichen Sorten exakt zum Termin der „legalisierung“ aufhören mußte.

Hier in Deutschland haben die Worte eben doch ganz andere Bedeutungen als sie suggerieren. Deshalb heißt es ja auch Teil-Legalisierung. Der Polizei wird die Arbeit nicht ausgehen. Und die Bußgelder werden hoch ausfallen ab dem sechsundzwanzigsten Gramm. Die Ordnungspolizei muß mit geeichten Waagen ausgestattet werden.


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