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prediger schrieb am 19.1. 2007 um 11:29:43 Uhr über

Funkstille

Unter Funkstille versteht man in der Schifffahrt die Einstellung des Funkverkehrs bei allen Funkstellen des Seefunkdienstes, um den Empfang von Notsignalen sicher zu stellen und um die Notwelle abzuhören. Funkstille wird teilweise auch während eines bewaffneten Konflikts angeordnet, um die Peilung der eigenen Verbände durch den Feind zu verhindern. Schließlich bezeichnet der Begriff Funkstille im übertragenen Sinne noch den Zustand, in dem zwei oder mehrere Parteien nicht mehr miteinander reden und Kontakte vermeiden


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