Die Hessische Landesregierung hat in die heutige Plenarsitzung des Hessischen Landtages das Zustimmungsgesetz zu einem Staatsvertrag über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze mit Nordrhein-Westfalen eingebracht. Der Staatsvertrag ermögliche es, durch einen Gebietstausch zwischen den beiden Bundesländern die Lebensbedingungen von Anwohnern der hessisch-nordrhein-westfälischen Grenze zu verbessern, sagte Staatsminister Stefan Grüttner, Chef der Hessischen Staatskanzlei. Grüttner bezeichnete den Staatsvertrag als ein „gelungenes Projekt im deutschen Föderalismus. Den Bewohnern der betroffenen Gebiete wird dadurch der Alltag erleichtert.“ Die Initiative sei zunächst von den betroffenen Gemeinden und ihren Bewohnern ausgegangen. „Dem erklärten Willen der Betroffenen wollen wir uns nicht verschließen“, so der Staatsminister. „Mit dem Staatsvertrag schaffen wir eine Lösung, die dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohner Rechnung trägt und einen zweckmäßigen Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze herbeiführt“, sagte Grüttner weiter.
Auf hessischer Seite geht es um zwei Gebiete im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Von den Grenzänderungen betroffen ist zum einen ein Gebiet zwischen der Stadt Marsberg in Nordrhein-Westfalen und dem hessischen Bad Arolsen. Hier befinden sich einige für den Stadtteil Marsberg-Udorf wichtige öffentliche und gemeinschaftliche Einrichtungen wie etwa der Friedhof, der Sportplatz, Teile der Schützenhalle, das Ehrenmal sowie ein als Wohnhaus genutztes ehemaliges Jugendheim durch die bisherige Grenzziehung auf hessischem Boden. Bei den Anwohnern und Nutzern der Einrichtungen hatte dies in der Vergangenheit zu Problemen etwa bei der Postzustellung, der Strom- und Wasserversorgung sowie in der Frage des Schulbesuchs geführt.
Im anderen Fall geht es um sieben Wohnhäuser mit derzeit 22 Bewohnern, eine ehemalige Schreinerei, in der nun eine Zimmerei untergebracht ist, die Schützenhalle sowie um einen Rasensportplatz in der bislang zu Hessen gehörenden „Willinger Straße“ in der Gemeinde Diemelsee. Die Bewohner orientieren sich mit ihren Lebensbeziehungen in das nahe gelegene nordrhein-westfälische Bontkirchen, einem Stadtteil von Brilon im Hochsauerlandkreis. Mit der Gebietsübertragung erfahren die Anwohner auch praktische Erleichterungen. So fallen etwa Ausnahmegenehmigungen für den Besuch von Schulen und Kindergärten künftig weg.
Als Austauschfläche für die Gebietsübertragung im Bereich Marsberg/Bad Arolsen erhält das Land Hessen Grünlandflächen; im Rahmen der Grenzänderung gibt Nordrhein-Westfalen etwa 8,5 Hektar an Hessen ab und erhält im Gegenzug etwa 8,6 Hektar. Im Falle der Grenzänderung im Bereich Brilon/Diemelsee ist eine Fläche von 14 Hektar betroffen, die von Hessen an das Nachbarland abgegeben wird. Die Stadt Brilon hat darüber hinaus der Zahlung einer Entschädigungsleistung von 390.000 Euro zugunsten der Gemeinde Diemelsee zuge-stimmt.
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