In meiner Zeit als Rechtsanwalt habe ich nur einen einzigen Steuerprozeß geführt. Der ging dann aber flugs bis vor den Bundesfinanzhof. Nun hatte mein Mandant gequängelt, wie lange das noch dauert, weil er ja Dispositionen treffen muß, und weil ich ja auch überhaupt absolut 0 Ahnung hatte, habe ich halt dort mal angerufen, brav das Aktenzeichen runtergebetet, und mein Anliegen vorgetragen: die mutmaßliche Dauer des Revisionsverfahrens. »Moment, ich verbinde!« Und dann meldete sich eine freundliche Stimme »Wassermann!« Und mit diesem Herrn Wassermann habe ich dann so ca. 15 min sehr freundlich und kollegial geplaudert. Er hat mir das alles genau erklärt, mir eine im nachhinein fast punktgenaue Prognose gegeben und ich war hochzufrieden gewesen. Und kaum hatte ich den Hörer aufgelegt, fiel mein Blick auf eine Fachzeitschrift auf meinem Schreibtisch. Im Inhaltsverzeichnis gab es einen Artikel »Neueste Rechtssprechungstendenzen zum Umsatzsteuerrecht - von Prof. Dr. Dr. hc Wassermann, Präsident des Bundesfinanzhofs« - hatte ich doch tatsächlich mit einem der höchsten deutschen Richter parliert, ohne das zu raffen ! Peinlich !
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