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orschel, am 5.8. 2008 um 12:58:57 Uhr
Finanzgericht

Das ist nicht das 4-€-Menü, das dem Hartzer über den ganzen Tag helfen muss. Es ist die unterste Instanz, bei der man landet, wenn der Einspruch gegen den Steuerbescheid erfolglos war.
Finanzgerichte haben oft Kleinigkeiten zu entscheiden. Um so schöner, wenn sie sich dabei in literarische Sphären aufschwingen, von denen der kleine Steuerzahler nur träumen kann.

In den Achtzigern tat sich vor allem das FG Düsseldorf mit Urteilsbegründungen hervor, auf die man erst mal kommen musste. Beispiel:

»Ob es sich bei einem Gebäude um ein Ein- oder ein Zweifamilienhaus handelt, bestimmt sích in erster Linie nach der Anzahl der darin enthaltenen Wohnungen



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