Maßnahmen der Feuerwehr
· I.d.R. ist die Einrichtung eines Stabes, z.B. Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), für das abgestimmte
Behördenhandeln notwendig. · Es ist eine allgemeine Einsatzplanung sowie ggf. spezielle Einsatzpläne für besondere Objekte
erforderlich. Die Einsatzplanung hat in enger Abstimmung zwischen zuständiger und der Amtshilfe leistenden Behörde zu
erfolgen. · Es ist bei einer Verifizierung damit zu rechnen, daß ein längerer Einsatz und hoher personeller sowie
gerätetechnischer Aufwand erforderlich werden. Hierzu ist eine großräumige Planung erforderlich, um z.B. Anfahrten von
Einheiten durch Sperrzonen zu verhindern. (Vgl. Verfahrensempfehlungen bei Tierseuchen.)
· Aufgrund der Infektionsproblematik und in Verbindung mit der längeren Einsatzdauer (Nachlässigkeit etc.) ist die intensive
Belehrung der Einsatzkräfte vor den Maßnahmen und die Überwachung der Maßnahmen im Einsatz erforderlich. · Für alle
Einsatzkräfte gelten grundsätzlich die speziellen und allgemeinen Maßnahmen der Einsatzstellenhygiene im Bio-Einsatz (vgl.
vfdb RL 10/02 und 10/04). · Eine Einsatzdokumentation ist erforderlich (z.B. namentliche Erfassung aller eingesetzten Kräfte,
Fahrzeugregistrierung, verteilte Handzettel, getroffene Maßnahmen). (Bei einer Verifizierung 30 Jahre aufzubewahren!)
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