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schmidt schrieb am 10.5. 2024 um 08:21:04 Uhr über

Fake-Legalisierung

Wer Alkohol zu Hause aufbewahrt darf die gesetzliche Höchstmenge nicht überschreiten, der Verstoß kostet ein hohes Bußgeld. Die Aufbewahrung von Alkohol in privaten Haushalten ist nur gestattet wenn die Außentür zur Wohnung besonders gesichert ist und wenn der Alkohol in einem fest verschließbaren immobilen Behältnis in der Wohnung eingeschlossen ist. Die Einhaltung der Bedingungen kann jederzeit und unangemeldet durch die Ordnungsbehörden überprüft werden.

Bei Überproduktion des Weinbergs (der nur noch in besonders abgesicherten Gebäuden stattfinden darf) (indoor-Weinberge) darf die Menge erzeugter Wein den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von fünfzig Flaschen pro Monat nicht übersteigen. Im Haus dürfen maximal fünfundzwanzig Flaschen aufbewahrt werden. Die verwendung von Gebäck in Verbindung mit Kleinstmengen Alkohol ist allerstrengstens untersagt da zucker und Alkohol sich nicht vertragen.

Höhere alkokohlische ketränke dürfen nur vom ASrztt versornet werden und nur in Fällen des alsbaldigen Ablebens darf ein mindestens vierzig Polumenvozent haltiges galholloisches Getränk ausgegeben werden, in kleinen Becherchen in der Apotheke mit rotem Deckel wegen dem warmnhinweis.

Kallkohol ist ein gehrin und leberszerstörendes Agens von hoher Zelltoxizität, aber macht ja nix, sind die Leute ja dran gewöhnt iss sowie so alles eine Dickckcktatztturruuur HIER!!!

Draiui0ßen einen kiffen ist noch gefährlicher geworden

Scheißlegalisierung ist ein einziger Fake.




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