Eine Fachkraft ist allgemein eine Person, die eine gewerbliche, kaufmännische oder sonstige Berufsausbildung erfolgreich absolviert hat. Personen mit akademischem Grad werden seltener als Fachkraft bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
1 Beispiele
2 Fachkräftemangel
3 Fachkraftquote
4 Einzelbelege
Beispiele
Fachkraft für Arbeitssicherheit im Arbeitsschutz.
Elektrofachkraft ist nach ÖVE EN 50110-1 eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können. In Deutschland ist die Norm DIN VDE 0105-100 maßgebend, die zusätzlich die Kenntnis der einschlägigen Normen fordert. Als fachliche Ausbildung kann auch eine langjährige Tätigkeit im betreffenden Arbeitsgebiet gewertet werden. Eine Person, die durch Elektrofachkräfte so unterrichtet wurde, dass sie Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können, wird als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ bezeichnet. Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist, ist in der Elektrotechnik Amateur.
Fachkräftemangel
Mit dem Begriff Fachkräftemangel ist meist das unerwünschte Fehlen von Facharbeitern, Gesellen, Meistern, Technikern und Akademikern bestimmter Fachrichtungen als auf dem Arbeitsmarkt verfügbares Angebot gemeint. Ob ein vergleichbares Angebotsdefizit tatsächlich existiert, ist umstritten. Teilweise liegt auch ein unzulängliches Personalmarketing der betreffenden Unternehmen vor.[1] Um den Fachkräftemangel auszugleichen, erteilen mehrere Länder spezielle Visa, wie beispielsweise das Fachkräftevisum (Australien).
Fachkraftquote
Die Fachkraftquote beschreibt das Zahlenverhältnis zwischen Fachkräften und Mitarbeitern mit geringerer Qualifikation in einem Betrieb. Verschiedene Gesetze (deutsches Heimgesetz, JAR, FAR) schreiben Mindestquoten vor.
Einzelbelege
↑ Carolyn Braun, Marcus Pfeil: „Die Fata Morgana“, brand eins 10/2011
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