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Peter K., am 21.12. 2007 um 12:28:31 Uhr
Exhibitionist

Exhibitionisten lassen sich in zwei Kathegorien einteilen:

Die einen erfreuen sich daran, daß man ihnen bei sexuellen Handlungen zusieht. Ein entsprechendes, offen bekundetes Interesse der Zuschauer regt sie dabei noch weiter an. Soweit diese Zurschaustellungen einvernehmlich erfolgen, sind sie weder strafbar, noch sozial konflikträchtig. Die Selbstbezeichnung »exhibitionistisch« sollte nicht mit dem Tun der allgemeinen Bezeichnung für exhibitionistische Straftäter verwechselt werden.

Die andern jedoch beziehen ihren »Kick« daraus, sich alleine, überraschend, und häufig überfallartig gegenüber Menschen - oft Frauen oder Kindern - zu präsentieren, die sich keinerlei »sexueller Offensive« versehen. Dies ist nur bei männlichen Tätern eine Straftat - eine verfassungsrechtlich bedenkliche Differenzierung. Bei diesen liegt wohl eine sexuelle Störung vor, die einer psychologisch-psychiatrischen Behandlung zugänglich ist.


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