Die Autopsie der Schrumpfleiche.
Zur Verarbeitung lagen somit Hitzeschrumpfleichen mit den Begleiterscheinungen mehr oder weniger fortgeschrittener Fäulnis vor. Bei diesen Schrumpfleichen konnte von einer Sektion mit Messer und Schere keine Rede sein. Als erstes waren die Kleider zu entfernen, was bei der außergewöhnlichen Starre der Körper in der Regel nur durch Zerschneiden oder Zerfetzen und unter Beschädigung einzelner Körperteile zu erreichen war. Köpfe oder Extremitäten konnten je nach der Trockenheit der Gelenkverbindungen vielfach mühelos abgebrochen werden, wofern sie überhaupt noch im Laufe der Bergung und des Transportes den Zusammenhang mit dem Körper bewahrt hatten. In soweit die Körperhöhlen nicht schon durch Zerstörung der Decken frei vorlagen, bedurfte es der Knochenschere oder der Säge, um die erhärtete Haut zu durchtrennen. Verfestigung und Schrumpfung der inneren Organe verhinderten Messerschnitte; vielfach konnten die einzelnen Organe, besonders die Brustorgane auch mit anhängender Trachea, Aorta und Kariotiden, mit werchfell, Leber und Nieren als ganzes herausgebrochen werden. Organe, die sich in fortgheschrittener Autolyse befanden oder durch die Hitzewirkung vollkommen durchhärtet waren, waren mit dem Messer meist schwer zu durchtrennen; faulende weich-feste, lehmartige, schmierige oder zundrig-bröckelige Gewebsmassen oder Organrückstände wurden zerbrochen, zerrissen, zerkrümelt oder zerpflückt.
Siegfried Graeff: Ergebnisse pathologisch-anatomischer Untersuchungen anläßlich der Angriffe auf Hamburg in den Jahren 1943 - 1945
Hamburg 1948
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