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Reize schrieb am 5.12. 2015 um 17:40:17 Uhr über

Errektionsprobleme

Otto: Karl Eduard v. O., Rechtsgelehrter, wurde als Sohn des Professors der Mathematik Christian Gottlob O. (1763–1826) zu Dresden am 14. August 1795 geboren. Er genoß seitens des Vaters und der aus Frankreich stammenden Mutter (Anne Victoire Bocheux, † 1806) eine treffliche Erziehung, welche Gemüth und Geist gleichmäßig pflegte. Gründlich vorgebildet, bezog er 1814 die Universität Leipzig und wandte sich, früher zur Philologie, auch Theologie hinneigend, nunmehr der Jurisprudenz zu. Er fand an Haubold einen väterlichen Freund und wohlwollenden Rathgeber. Nur durch Unterstützung ihm wohlgesinnter Männer war es ihm möglich, die Studien zu beenden. Am 10. October 1817 wurde er baccalaureus juris, am 20. Februar 1818 Magister und Doctor der Philosophie und bestand am 18. Mai 1818 bei der juristischen Facultät das rigorosum. Von Neuem von Freunden und Gönnern unterstützt, ging er nach Göttingen, wo er besonders Hugo näher trat und von da auf kurze Zeit nach Hamburg, dann nach Berlin, wo namentlich Savigny ihn wahrhaft begeisterte. Im Sommer 1819 begann er in Leipzig als Docent mit Vorlesungen über Encyclopädie und Methodologie der Rechtswissenschaft, vertheidigte zur Erlangung der Würde eines Magister der Philosophie seine Arbeit über actiones forenses Atheniensium und erwarb darauf auch die juristische Doctorwürde. Seine Vorlesungen erstreckten sich über das ganze Gebiet des römischen Rechtes, auch las er über Gaius und atheniensisches Gerichtsverfahren. Er stiftete einen juristischen Verein, aus welchem Männer wie Weiske, Vogel und die beiden Heimbach hervorgingen. 1822 zum außerordentlichen und 1826 zum ordentlichen Professor befördert, machte er sich einen Namen durch Antheilnahme an der verdienstvollen Verdeutschung des corpus juris civilis (neben Schilling und Sintenis), behandelte nochmals seine Lieblingsmaterie in der Schriftde Atheniensium actionibus forensibus“ (1826), besorgte eine dritte Auflage von Eisenharts deutschen Rechtssprüchwörtern [1823), eine Ausgabe der Institutionum lineamenta von Haubold (1826), schrieb einen Nekrolog dieses seines vieljährigen Gönners und veröffentlichte in kindlicher Pietät eine Auswahl aus den Schriften seines gelehrten Vaters (1827). Am 10. October 1822 hatte er sich mit Emilie Mariane geb. Huth verheirathet. Mit dieser treuen Gefährtin und zwei Töchtern ging O. im November 1832, einem ehrenvollen Rufe Folge leistend, nach Dorpat, wo er eine neue Heimath sich gründete, was ihm bei der Liebenswürdigkeit seines Charakters und seinen geistigen Fähigkeiten nicht schwer wurde. Welche große Liebe und Achtung sich O. als akademischer Lehrer und im Kreise der Collegen zu erringen und während fünfundzwanzigjähriger angestrengter Thätigkeit zu bewahren verstand, davon giebt die unten erwähnte Abschiedsschrift eines jüngeren Collegen Zeugniß. Die Regierung anerkannte seine vorzüglichen Leistungen durch rasch auf einander folgende Auszeichnungen und Ehrengaben, 1855 schließlich durch Verleihung des Titels eines Wirklichen Staatsraths.


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