>Info zum Stichwort Erbschuld | >diskutieren | >Permalink 
ThoR schrieb am 28.1. 2006 um 02:04:13 Uhr über

Erbschuld

Besteht das Erbe nur aus Schulden, hat der Erblasser dem Erbnehmer also recht besehen nichts als eine Erbschuld hinterlassen, kann der Begünstigte das Erbe glücklicherweise ausschlagen.
Hat er das Erbe einmal angenommen, geht das allerdings nicht mehr - also besser erst abchecken, was da evtl. auf einen zukommt.

BGB §§ 1942 ff.


   User-Bewertung: 0
Zeilenumbrüche macht der Assoziations-Blaster selbst, Du musst also nicht am Ende jeder Zeile Return drücken – nur wenn Du einen Absatz erzeugen möchtest.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Erbschuld«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Erbschuld« | Hilfe | Startseite 
0.0047 (0.0029, 0.0006) sek. –– 853231024