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Christine schrieb am 8.11. 2018 um 07:11:44 Uhr über

Entzugsverfahren

Hiermit entziehen wir Ihnen einen Teil Ihrer Bürgerrechte mit Ihrer Einwilligung, müsste unter jedem Betreuungsverfahren stehen, das von allen Beteiligten zwingend unterzeichnet werden müsste, um rechtswirksam zu sein.


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Was kann man tun, wenn »Entzugsverfahren« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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