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mcnep, am 27.4. 2008 um 23:17:03 Uhr Elektrizitätslehre |
Das Tierschutzgesetz verlangt von Schlachtstättenbetreibern, dass warmblütige Tiere vor Beginn des Blutentzugs betäubt werden müssen. Die hierfür notwendige Stromstärke beträgt mindestens 1,3 Ampere innerhalb der ersten Sekunde bei Durchströmung des Gehirns.
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