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Vincent schrieb am 8.3. 2006 um 22:26:54 Uhr über

Elefantenangeleischutzabkommen

Lizensiertes Elefantenangeln:

§ 4: zulässige Angelarten

Als zulässige Angelarten gelten:

§4.1
Nachtangeln

Als Nachtangeln bezeichnet man jegliches Fischen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Als Hilfsmittel dienen dabei Flaklichter, elektronische Bißanzeiger und Elekro- oder Knicklichtposen. Auch die klassische Rüsselglocke kommt dabei häufig zum Einsatz. Geangelt wird auf alle nachtaktiven Elefanten, vor allem aber auf sog. Nachtschwärmer. Besonders große, hormongesteuerte Exemplare dieser Art werden nachts erbeutet.

§4.2
Tagangeln

Als Tagangeln bezeichnet man jegliches Angeln zwischen Sonnenaufgang un Sonnenuntergang. Sämtliche Elefantenarten sind hierbei zu erwarten. Wegen verstärkter menschlicher Nutzung der Gewässer bei Tageslicht ist der potentielle Fang mit besonderer Vorsicht zu sichten.


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