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Vincent schrieb am 10.3. 2006 um 19:56:15 Uhr über

Elefantenangeleischutzabkommen

Lizensiertes Elefantenangeln:

§6: Angelquoten

§ 6.1
Angelquoten für laichende Tiefseeelefanten

Ein offensichtlich laichendes bzw. mit der Reproduktion hochwertig laichender Tiefseeelefanten beschäftigtes Tiefseeelefantenexemplar ist umgehend wieder in Freiheit zu entlassen.

§6.1a
Ausnahmen

Ist die Nachfrage nach frischem Tiefseeelefantenkaviar durch akreditierte Mitglieder der »Oberen - 10 000 e.vbefriedigt, so tritt § 6.1 in Kraft.


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