Zum Ende des 19. Jh. sahen [...] die sehr stark antikirchlich orientierten Kreise der Freimaurerei in der Verbreitung der Feuerbestattung ein willkommenes Mittel zum Kampf gegen den Katholizismus. Verboten war daher jedem Katholiken l. die Mitwirkung bei einer Leichenverbrennung, 2. diese für sich oder andere anzuordnen, 3. einem Feuerbestattungsverein anzugehören und 4. einer Aschenbeisetzung beizuwohnen. Die Beteiligung der Geistlichkeit war grundsätzlich verboten. Wer diesem Verbot nicht Folge leistete, hatte mit Kirchenstrafen wie z.B. der Verweigerung der Sakramente und des kirchlichen Begräbnisses zu rechnen. Seitdem die katholische Kirche die starke Verquickung von Freimaurerei und Feuerbestattung als nicht mehr gegeben ansieht, hat sie ihre prinzipiell ablehnende Haltung gelockert. Begräbnisgottesdienste werden heute bei Feuerbestattungen nicht mehr strikt verweigert, und auch die Kirchenstrafen werden nicht mehr verhängt. Frank Bölstler: Feuerbestattung / Kremation im Licht der Bibel