Den Römern älterer Zeit war der regelmässige und verfeinerte Gebrauch namentlich des warmen Bades fremd; brachia et crura cotidie abluebant, ceterum toti nundinis lavabantur Sen. ep. 86, 12; vgl. Cato bei Non. 108 s. ephippium. Das Schwimmbad im Tiber nach Übungen im Marsfelde blieb auch später üblich (Plut. Cat. mai. 20. Cic.p. Cael. 36. Hor. od. I 8, 8. III 12, 7; sat. II 1, 8). Doch fand mindestens seit Mitte des 3. Jhdts. v. Chr. das griechische βαλανεῖον mit diesem Namen (balineum, balneum, balnea, balneae; vgl. Keller Lat. Volksetymologie 263) Eingang. Schon Plautus sind die betreffenden Ausdrücke geläufig. Nach dem zweiten punischen Krieg wurden die B. von Rom aus in Spanien eingeführt (Iustin. XLIV 2, 6). Es gab in Italien und den Provinzen städtische Badeanstalten, ferner öffentliche B. in Privatbesitz; endlich B. in Privathäusern zum Gebrauch der Besitzer. Dies ergiebt sich schon aus dem oben über Pompeii Gesagten. Städtische B. in Rom unter Aufsicht der Aedilen zur Zeit Catos, Seneca ep. 86, 10; in Municipien aus republicanischer Zeit, in Praeneste und Grumentum, CIL I 1141. 1263 = XIV 3013. X 221; in der Kaiserzeit sehr häufig in Inschriften, Marquardt Privatl.² = 272, 5. Privatunternehmungen werden häufig erwähnt, namentlich in Rom, Cic. d. or. II 223; p. Cluent. 141; p. Rosc. Am. 18; p. Cael. 62. Martial. I 59, 3. II 14, 11. In Rom gab es anfangs nur wenige öffentliche B. (Sen. ep. 86, 9); im J. 33 v. Chr. waren ihrer mindestens 170, die auf Agrippas Veranstaltung während seiner Aedilität umsonst benutzt werden konnten, Plin. n. h. XXXVI 121 (meist missverstanden, als hätte Agrippa so viele B. erbaut). Cass. Dio XLIX 43, 3. Plinius fügt hinzu: quae nunc Romae ad infinitum auxere numerum. Das Regionenverzeichnis zählt 856 balinea; fünf namentlich angeführte sind offenbar im Privatbesitz. Wie zahlreich sie auch in kleineren Orten vorhanden waren, zeigt Plin. ep. II 17, 26. Zu diesen kleineren Anstalten kamen in der Kaiserzeit die zuerst von Agrippa, dann von mehreren Kaisern erbauten, unter dem Namen thermae bekannten (doch balneus Agrippae Inschr. Röm. Mitt. III 1888, 146) grossartigen Anlagen. Sie waren [2748] mit Plätzen für gymnastische Übungen und Räumen für die verschiedenartigste Unterhaltung verbunden. Über dieselben s. z. B. Richter Topographie, Register s. Thermae. Über B. in Privathäuaern, namentlich Villen, s. Sen. ep. 86, 4. Cic. ad Qu. fr. III 1, 1. Plin. ep. II 17, 11. V 6, 25.
|