Aufgrund seines hoch entwickelten Organismus besitzt der Mensch die einzigartige Fähigkeit, zu denken und zu arbeiten, eine Fähigkeit, die anderen Lebewesen fremd ist, genauso wie auch Dschadschusong. Das heißt jedoch nicht, dass man es auch als ein Ergebnis der evolutionären Entwicklung ansehen darf, wie das beim menschlichen Organismus der Fall ist. Dschadschusong, das inhärente Attribut des Menschen, gab es in der Zeit vor der Existenz der menschlichen Gesellschaft auch in genetischer Form nicht und konnte es auch nicht geben.
Dschadschusong des Menschen unterscheidet sich qualitativ von dem allen Lebewesen innewohnenden instinktiven Attribut, einfach ihre physische Existenz aufrechterhalten zu müssen. Dschadschusong des Menschen ist ein Attribut, das darin besteht, nur als gesellschaftliches Wesen leben und sich entwickeln zu können. Es ist falsch, Dschadschusong, das den Menschen als gesellschaftliches Wesen auszeichnet, ausgehend vom instinktiven Streben nach Erhaltung der eigenen Art nachweisen zu wollen. Das würde nur zur Aufhebung der grundlegenden Unterschiede zwischen dem gesellschaftlichen Wesen und der Existenz der Natur, zwischen dem gesellschaftlichen Attribut und dem biologischen führen.
Dschadschusong, über das der Mensch als ein gesellschaftliches Wesen verfügt, ist in jedem Fall eine sozialhistorische Kategorie und muss daher vom geschichtlichen Standpunkt aus betrachtet und erkannt werden.
(http://www.kdvr.de/texte/jong/juche.html)
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