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AndreaCGN, am 2.12. 2000 um 22:48:18 Uhr
Doppelmoral

Ein deutsches Gericht hat die Prostitution vom Makel der Sittenwidrigkeit befreit. Endlich der richtige Schritt zur Abkehr von der bislang herrschenden Doppelmoral. Scheinheilig bisher auch, daß Prostituierte als unehrenhaft und entgegen der sonst üblichen sozialen Absicherung draußen stehen gelassen werden, während Männern, die Prostituierte aufsuchen, keinerlei soziale Sanktionen drohen. Die Nachfrage bestimmt das Angebot. Nicht nur Doppelmoral sondern auch Ungleichbehandlung. Der in Berlin gefallene Beschluß war überreif.


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