Georg Wilhelm: Kurfürst von Brandenburg geb. 3./13. (?) Nov. 1597, † 1. Decbr. 1640. Erbe der Mark Brandenburg, der clevischen Lande und des Herzogthums Preußen so wie der der Verwirklichung nahen Ansprüche seines Hauses auf das Herzogthum Pommern besaß der 24jährige Fürst bei seinem Regierungsantritt (23. Decbr. 1619) materielle Macht genug, um in den großen Kämpfen, welche damals in Deutschland zum Ausbruche gekommen waren und im Osten zwischen Polen und Schweden sich vorbereiteten, für seine Interessen kräftig einzutreten. Freilich war ein voller und erfolgreicher Gebrauch jener Mittel davon abhängig, in wie weit er im Stande war die Eigenmacht und den partikularistischen Sinn der Stände jener drei Landschaften seinem Herrscherwillen gefügig zu machen, oder in wie weit er Einsicht und Energie besaß in den entscheidenden Momenten jener Weltkämpfe unter den Parteien und Verbindungen, die durch sie geschaffen wurden, diejenige zu erkennen und derjenigen sich anzuschließen, die seiner Stellung am ersprießlichsten erschien. Aber auf die Lösung solcher Aufgabe war die Natur Georg Wilhelms nicht angelegt. Mochten den milden und leutseligen Fürsten hin und wieder die Mahnung an seine Herrscherpflicht, die Furcht vor dem Urtheil der Nachwelt oder selbst Regungen des Ehrgeizes beschäftigen, so waren doch vorherrschend seine Gedanken den kleinlichen Interessen des damaligen Hoflebens, Trinkgelagen, Jagd und äußerem Tand zugewandt; wo es galt einen ernsten Entschluß zu fassen, schwankten sie unklar und unselbständig zwischen entgegengesetzten Neigungen. Einerseits hatte er schon als Kurprinz während seiner Statthalterschaft in den Rheinlanden (1614–17) einen dort eingeborenen Edelmann, dem Grafen Adam von Schwarzenberg seine besondere Gunst geschenkt, weil der gewandte Mann schon dort nicht wählerisch in seinen Mitteln bei den häufigen Conflicten mit den Ständen und dem Miterben, dem Pfalzgrafen von Neuburg, über alle Verlegenheiten leicht hinweggeholfen hatte, auch des Kurfürsten Devotion vor der Auctorität des deutschen Kaisers in vollem Maße theilte. Wenngleich der Günstling von G. W. zum Präsidenten des Geheimenrathes erhoben und mit den wichtigsten Staatsgeschäften betraut seinen Herrn mit fast dämonischer Gewalt an sich zu ketten verstand, so konnte dieser dennoch sich der Erkenntniß nicht verschließen, daß der durch seinen Eigennutz und seine Habsucht den Unterthanen verhaßte Minister nicht nur als Katholik sondern auch durch Begünstigung der am kaiserlichen Hofe damals verfolgten Politik die Interessen seines Staates und des kurfürstlichen Hauses aufs empfindlichste verletzte. Diese Erkenntniß in ihm wach zu erhalten, waren seine nächsten Umgebungen andauernd bemüht: seine Gemahlin Elisabeth Charlotte, die Schwester des Kurfürsten Friedrichs V. von der Pfalz und ihre längere Zeit als Flüchtling bei ihm verweilende Mutter, Louise Juliane, die Tochter Wilhelms von Oranien, der größte Theil seiner Hofleute, mit wenigen Ausnahmen sein Geheimerath. Alle diese gleich G. W. selbst Anhänger der reformirten Confession waren von der Ueberzeugung erfüllt, daß Kaiser Ferdinand II. Hand in Hand mit der katholischen Reaction in seinen damaligen autokratischen und fanatischen Gelüsten zunächst es auf die Unterdrückung der Reichsstände calvinischen Glaubens abgesehen habe, und daß nur festes Zusammenhalten mit den gleich bedrohten Reichsständen oder mit auswärtigen Parteigenossen die reichsständischen Rechte und die Religionsfreiheit des Kurfürsten und seiner Unterthanen vor Vernichtung zu wahren im Stande sei. Ihr Kampf jedoch gegen die nach ihrer Ansicht verderblichen Tendenzen Schwarzenbergs, wenngleich nur selten und vorübergehend von Erfolg begleitet, vermehrte nichts destoweniger die Unsicherheit des schwachen Herrschers. Indem dieser gezwungen den mächtigen Zeitereignissen gegenüber, in welche er hineingerissen wurde, Stellung zu nehmen, in seinem Wankelmuth weder nach außen noch bei seinen Unterthanen sich Geltung und Vertrauen zu erringen verstand, konnte es nicht fehlen, daß die oberste Leitung allgemach seinen und seiner Räthe Händen entglitt, das Schicksal der drei Landschaften, in welche der kurfürstliche Staat auseinanderfiel, wesentlich durch die Stände und die auswärtigen Mächte entschieden wurde, während das klägliche Walten der obersten Regierung in jeder Landschaft in besonderer Gestaltung sich kund gab. In den rheinischen Landen, deren Verwaltung vorherrschend in Schwarzenberg’s Händen lag, war, seitdem der Miterbe des Kurfürsten, Wolfgang Wilhelm von Neuburg zur katholischen Partei übergetreten war, der frühere Theilungsvertrag zu Xanten (12. Novbr. 1614) durch die Feindseligkeiten beider Fürsten gegen einander thatsächlich außer Kraft gesetzt worden. Der Pfalzgraf namentlich hatte, sobald der Religionskrieg in Böhmen 1619 ausbrach, sich ein spanisches Hülfsheer verschafft, welches unter kaiserlicher Autorität (Aug. 1620) in die clevischen Lande eindrang. Die Holländer boten alsbald dem Kurfürsten ihre Hülfe zur Vertreibung des auch ihnen gefährlichen Feindes an. Aber Schwarzenberg, der persönlich herbeikam, wies sie zurück, da man dem Kaiser, der diesen Gebieten Neutralität zugesichert habe, keinen Anlaß zum Verdacht geben dürfe. Als aber trotz dieser Zusicherungen die Spanier unter argen Verwüstungen bis in die Grafschaft Mark vordrangen, da sah auch Schwarzenberg keine andere Rettung als bei den Holländern. Diese aber mißtrauisch gegen den „kaiserlichen Pensionär“ und nur auf ihren eigenen Vortheil bedacht, verstanden sich dazu nur unter den härtesten Bedingungen und gestatteten den Heeren, die sie nach Cleve schickten, gleichfalls gewaltthätige Ausschreitungen. Indem nun auch der Kurfürst und der Pfalzgraf zur Behauptung ihres Besitzes die Unterthanen mit Steuern bedrückten, so wandte sich der Unwille der dabei wenig beachteten Landstände zunächst gegen jenen als den Urheber alles Unheils und wurde in dieser Auflehnung von dem Kaiser und von den Holländern ermuthigt. Nachdem solcher Zustand 7 Jahre angedauert hatte, gelangte der Pfalzgraf allgemach zur Erkenntniß, daß der Kaiser es auch mit ihm nicht ehrlich meine; als daher beim Vordringen der katholischen Heere in Norddeutschland Tilly den Auftrag erhielt, jene rheinischen Gebiete für den Kaiser zu sequestriren, da einigte sich (9. März 1629) zu Düsseldorf Wolfgang Wilhelm mit G. W. zu einer vorläufigen Theilung ihres gemeinsamen Erbes auf 25 Jahre; bestimmten zugleich ihre Bundesgenossen, die Holländer und Spanier, der Kurfürst nicht ohne schwere Opfer, das Land zu verlassen, und auch der Kaiser bequemte sich dazu, als das Auftreten Gustav Adolfs in Deutschland ihn in Bedrängniß brachte. Seit April 1631 hatte das Land nach außen hin Frieden gewonnen. Sofort entlud sich die Erbitterung der Stände, ganz besonders angeregt durch die unlautern Mittel, welche Schwarzenberg in den Zeiten der Roth gegen sie angewandt hatte, in heftigen Ausbrüchen gegen die kurfürstliche [621] Regierung; in ihrem Trotze nicht nur auf ihre hergebrachten, sondern auch die über den ohnmächtigen Herrscher angemaßten Rechte betrachteten sie sich als eine selbständige neben der Landesregierung herrschende Macht. Die Holländer hatten in den letzten 20 Jahren für die Gelder, die sie dem Kurfürsten vorgeschossen hatten, nicht nur mehrere feste Plätze seines Gebietes sich zugeeignet sondern auch einen Theil der Domänen sich verpfänden lassen, zugleich aber durch die hohen Zinsen, die sie sich berechneten, den Betrag der Schuld alljährlich ansehnlich vermehrt. Als nun Schwarzenberg 1632 durch persönliche Unterhandlungen im Haag eine Fixirung derselben dadurch auszuwirken sich bemühte, daß er zu einer Abzahlung derselben in bestimmten Fristen sich erbot, so glaubten die Stände, da diese Zahlungen nur durch die Steuern der Landschaft geleistet werden konnten, sich berechtigt, sich durch ihre Abgeordneten in jene Verhandlungen einzumischen und knüpften auch daheim an ihre Unterstützung Bedingungen, durch deren Annahme die Landesregierung zu einer Schattenherrschaft herabgesetzt worden wäre. Der Streit hierüber war noch nach drei Jahren nicht ausgeglichen, als die Holländer auf die Nachricht, daß G. W. durch Beitritt zum Prager Frieden auf die kaiserliche Seite übergegangen war, in seine heftigsten Feinde sich umwandelten, und während sie in Verbindung mit Hessen und anderen Bundesgenossen der Schweden die clevischen Lande aufs neue zum Schauplatze ihres Krieges gegen die Kaiserlichen und die Spanier machten, zugleich auch unter der Drohung, die verpfändeten Domänen einzuziehen, die Befriedigung ihrer Geldforderung verlangten. Noch im Todesjahre des Kurfürsten (1640) befand sich das Land unter dem Druck der Kriegsleiden, von Holland aus wurde zur Einziehung der Domänen vorgeschritten; der kurfürstliche Rath von Blumenthal aber, der nach dem Haag geschickt wurde, um durch seine Vorstellungen jene Einziehung rückgängig zu machen, befand sich hier einer Gesandtschaft der clevischen Stände gegenüber, welche durch Bestechungen und Intriguen die Holländer zur Ausführung ihres Vorhabens aufstachelten.
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