Eine solche Ausweitung würde allerdings auf eine Verschärfung der jetzt schon problematischen GATS-Bestimmungen zur Regulierung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs hinauslaufen. Schon während der Uruguay-Runde wollten die Industrieländer eine Lockerung der in vielen Entwicklungsländern verbreiteten Kapitalverkehrskontrollen erreichen, mit denen diese sich gegen unerwünschte und gegebenenfalls krisenverschärfende Zu- oder Abflüsse abzusichern versuchen. Sobald die VVTO-Mitglieder aber sektorspezifische Marktöffnungsverpflichtungen eingegangen sind, verbietet der GATS Artikel Xi ihnen »Beschränkungen internationaler Übertragungen und Zahlungen im Rahmen laufender Geschäfte, die mit ihren spezifischen Verpflichtungen zusammenhängen«. Nur im Falle »schwerwiegender Zahlungsbilanzstörungen oder externer Zahlungsschwierigkeiten« sind Ausnahmen zulässig, die jedoch nicht gegen Vereinbarungen mit dem IWF verstoßen dürfen. Diese Bestirr,rnungen können folglich erhebliche Beschränkungen der nationalen Steuerung von Kapitalströmen zur Folge haben (GATS 1994; vgl. auch Mattoo 1998).
Diese Investitionsschutzbestimmungen könnten nach Meinung der OECD-Experten »noch weiter gestärkt werden, wenn sie zu allgemeinen statt sektorspezifischen Auflagen gemacht würden« (Sauv@NVilkie 1999: 18). Nach diesem Vorschlag soll der freie Kapitalverkehr den gleichen Rang genießen wie das Meistbegünstigungsprinzip (dieausvveitung bilateral gewährtervergünstigungen auf alle übrigen WTO-Mitglieder), das unabhängig von der Eintragung spezifischer Liberalisierungsverpflichtungen in den Länderlisten zur Anwendung kommt.
Das Ziel des unbeschränkten Kapitalverkehrs durchzieht auch die im April 2002 an die Öffentlichkeit gekommenen Marktöffnungsforderungen der Europäischen Union an eine Gruppe von 29 Industrie- und Schwellenländern, darunter China, Indien, Indonesien, Thailand, Malaysia, Ägypten, Südafrika, Argentinien, Brasilien und Chile (vgl. wwwgatswatch.org/requests-offers.htmi). Von Argentinien fordert die EU beispielsweise, dass niedergelassene Banktöchter das Kapital ihrer europäischen Mutterkonzerne verwenden dürfen, um den argentinischen Eigenkapitalanforderungen zu genügen (Ad Hoc 133 Committee 2002a). Malaysia soll den Handel mit der inländischen Währung Ringgit
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und mit Fremdwährungen für Bank- und Finanzdienstlei vollständig freigeben, obwohl gerade Beschränkungen des visenhandels eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Fin krisen darstellen. Ferner sollen »Beschränkungen von Portf Investitionen in inländischen Unternehmen« wie auch die »ken Beschränkungen beim Umfang ausländischer Wertpa Operationen« beseitigt werden (Ad Hoc 133 Committee 20 Von den Philippinen wird verlangt, den Offshore-Töchtern ländischer Banken - diese haben ihren Sitz für gewöhnlic vollkommen unregulierten Steueroasen - Geschäfte in ei mischer Währung zu ermöglichen. Gerade auf diesem Weg den aber krisenverschärfende Spekulationen gegen Schw währungen statt (Ad Hoc 133 Committee 2002c). Von In schließlich verlangt die EU die Zulassung der als besonder kant angesehenen und grenzüberschreitend getätigten de tiven Finanzgeschäfte6 (Ad Hoc 133 Committee 2002d).
Enteignung und Entschädigung
Ziel des GATS ist es, »schrittweise einen höheren Stand der ralisierung zu erreichen« (Art. XIX). Im Prinzip können ei eingegangene Verpflichtungen nicht umstandslos zurückge men werden. Eine solche Möglichkeit ist aber besonders bedeutsam, wenn - was häufig der Fall ist - privatisierte U nehmen, an denen womöglich ausländische investoren b ligt sind, in ernste ökonomische Schwierigkeiten geraten. kann dazu führen, dass sie in staatliche Hand rücküber werden müssen. Werden aber Privatisierungen zurückge men und sind dabei Rechte ausländischer Investoren ber kann das ein Verstoß gegen Investitionsschutzbestimmu sein. So existieren derzeit über 2.000 zwischenstaatliche bilaterale Investitionsschutzverträge (Bilateral Investment ty - BIT). Daneben sehen einige regionale (EU-Binnenm NAFTA) und interregionale Abkommen (z.B. zwischen d und den 77 AKP-Staaten) Investitionsbestimmungen von unter dem Dach von OECD und Weltbank wurden einige i
Derivate sind von zugrundeliegenden Werten wie Wechselk
Aktienindizes oder Zinsen abgeleitete hochspekulative Finanzinstr
te.
5. Die Entwicklungsländer in den GATS-Verhandlungen
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