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Werni schrieb am 8.1. 2007 um 22:43:57 Uhr über

Denkmalschutz

Im Jahre 2001 hat das Verfassungsgericht entschieden, dass ein denkmalgeschütztes Gebäude dann abgerissen werden kann, wenn der Unterhalt seinen Besitzern nicht zumutbar ist. Die beste Methode, um ein Denkmal loszuwerden, besteht von daher darin, es zwanzig Jahre verrotten zu lassen und es anschließend plattzumachen. Am besten, man beantragt vorher noch Denkmalschutz, um die Abrissgenehmigung noch schneller zu bekommen.

Toll sind auch immer wieder historische Industrieanlagen, von denen man einen jämmerlichen Rest erhält, der nicht einmal annähernd die Funktionalität einer solchen Anlage wiederspiegelt. Den Gasometer der Kokerei Hansa in Dortmund hat man noch ganz schenll plattgemacht, obwohl eine Kokerei ohne Gasometer eigentlich undenkbar ist. Was übrig bleibt, ist ein Torso. Na gut, dafür steht in Oberhausen ein Gasometer ohne Kokerei, sehr lustig!

Toll auch, dass von der Henrichshütte gerade mal noch ein Hochofen übrigbleibt, während das genau so interessante Stahlwerk abgerissen wurde, obwohl es eine ideale museale Ergänzung geboten hätte. Das imposante Kraftwerk kommt jetzt auch noch weg.

Von der noch aus Kaiserzeiten stammenden denkmalgeschützten Ausstellungshalle auf dem ehemaligen Krupp-Gelände in Rheinhausen haben sie gerade noch ein paar Träger irgendwo eingelagert. Dort werden sie bestimmt nie mehr auftauchen, außerdem fargt man sich, was man noch mit ein paar Trägern soll.


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