Ein Deejay [ˈdiːdʒeɪ] ist in der jamaikanischen Soundsystem-Musik ein Sprechgesangskünstler, ähnlich dem Rapper in der Hip-Hop-Musik. Deejays unterlegen Reggae-Instrumentalstücke (Riddims) mit Sprechgesang (Toasting).[1] Der Begriff des jamaikanischen Deejays ist somit nicht identisch mit dem des DJs, also des Plattenauflegers. Diese Rolle übernimmt in einem Soundsystem der Selector.
Geschichte
Ursprünglich war der Deejay eine Art Moderator eines Soundsystems, der einzelne Lieder ankündigte oder das Publikum animierte. So sind die frühen Deejay-Aufnahmen auch in vielen Fällen nichts weiter als ein über ein Reggae-Instrumental gesprochener Text. Mit der Zeit entwickelte sich daraus eine eigene Kunstform, die auch als Vorläufer des US-amerikanischen Rap gilt.
Als Singjay werden auf Grund ihres melodischen Stils oft auch solche Deejays bezeichnet, die während ihres Vortrages oft zwischen Sprechgesang und eigentlichem Singen schwanken. Vertreter dieses Stils ist zum Beispiel Sizzla.
Rechtsstreit
Im Jahre 2006 wurde Armin Wirth, DJ und Betreiber eines Dance Electronic Shop für Discjockeys, per gerichtlicher Verfügung vom Landgericht Leipzig [2] untersagt, das Wort „Deejay“ für Werbung und Marketing zu verwenden, insbesondere die Darstellung und Verwendung des Wortes auf Webseiten und Bezeichnung von Audio/Hi-Fi-Produkten. Ein Mitbewerber hatte behauptet, Inhaber aller Markenrechte am Begriff „Deejay“ zu sein. In einem jahrelangen Prozess stellte letztendlich der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden[3] fest, dass der Begriff „Deejay“ freihaltebedürftig ist und von jedem und jeder verwendet werden darf.
Einzelnachweise
↑ Timothy White: Catch a Fire, Hannibal Verlag, 8. Auflage 2009, S. 307
↑ Urteil Landgericht Leipzig vom 8. Februar 2005 – Az.: 5 O 146/05
↑ Urteil Oberlandesgericht Dresden vom 9. Januar 2007 – Az.: 14 U 1958/06
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