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Amt für Daseinsberechtigung schrieb am 10.1. 2010 um 01:54:26 Uhr überDaseinsberechtigung |
Die Daseinsberechtigung ist im zuständigen Bürgeramt oder direkt im Amt für Daseinsberechtigung zu beantragen. Die Frist für die Beantragung beträgt zwei Wochen ab der Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Wird diese Frist überschritten, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
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