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Amt für Daseinsberechtigung schrieb am 10.1. 2010 um 01:54:26 Uhr über

Daseinsberechtigung

Die Daseinsberechtigung ist im zuständigen Bürgeramt oder direkt im Amt für Daseinsberechtigung zu beantragen. Die Frist für die Beantragung beträgt zwei Wochen ab der Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Wird diese Frist überschritten, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Neben den ausgefüllten Formularen muss zur Beantragung der Daseinsberechtigung der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden.

Die Daseinsberechtigung ist dem Arbeitgeber, dem Vermieter und dem Straßenbahnpersonal unverlangt vorzulegen.


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