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mcnep schrieb am 7.12. 2005 um 16:41:24 Uhr über

DasAlteTestament

Erstellt ein Erblasser ein neues Testament, so sollte er sich tunlichst darum bemühen, dasAlteTestament zu vernichten. Er erspart den Erben und Hinterbliebenen die Peinlichkeit, die daraus resultiert, dass laut BGB § 2262 bei der Testamentseröffnung auch jene Personen zu benachrichtigen sind, die im neuen Testament nicht mehr bedacht wurden. Für welche Eventualitäten auch immer dieses Gesetz gemacht wurde, es hat zur Folge, dass erwartungsvolle Menschen einen Brief des Nachlassgerichts öffnen, um dort sinngemäß zu lesen: »Laut Testament vom sounsovielten sind sie in der Erbsache XY bedacht worden. Durch das Folgetestament vom soundsovielten ist diese Entscheidung aufgehobenUnd zack! - hat der Verstorbene ein paar Freunde weniger.


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