den Text hab ich von der Hoax-Info-Seite der TU Berlin und finde ihn ziemlich überzeugend:
Werbe-Gag soll Gewinnspiel-Teilnehmer ausspionieren
Es kursiert kettenbriefartig eine Falschmeldung, die vom Fernsehsender Pro7 zusammen mit einigen Werbepartnern aus Industrie und Gewerbe verteilten DOTWINs würden einen Spionage-Chip enthalten. Dieser soll während er aktiviert ist das Fernsehverhalten der Teilnehmer und noch vieles mehr aufzeichnen. Dazu soll der Chip 128 KB Speicher enthalten und von einem Programm gesteuert werden, das mit dem TV-Signal ausgestrahlt wird. Ferner sollen die Adressen der Teilnehmer mit der GEZ abgeglichen werden.
zum Originaltext der Falschmeldung (dt.)
Der Fernsehsender Pro7 gibt auf seiner Website an, in den DOTWINs sei eine lichtempfindliche Schicht, die durch die TV-Signale belichtet würde. Die Daten der Gewinnspiel-Teilnehmer würden nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnahme am Gewinnspiel sei auch ohne einen DOTWIN möglich, ohne dass man deshalb seine Gewinnchancen beeinträchtigen würde.
Was stimmt denn nun?!
Ich habe ein solches DOTWIN mal zerlegt (s. Abb.). Es besteht überwiegend aus einem Dutzend Schichten dünner Pappe, die aufeinander geklebt und mit Löchern versehen sind. Dann gibt es neben einer Schutzfolie und dem Sponsoraufkleber auch noch eine weitere Folie (den 'Film'), die auf der einen Seite mit Alu beschichtet ist und auf der anderen Seite sechs lichtempfindliche Zonen enthält. Etwas das auch nur entfernt an einen Chip erinnert (inkl. solcher auf Chip-Karten oder elektronischen Waren-Diebstahlsicherungen in Kaufhäusern oder dergleichen), habe ich nicht finden können - auch keine Leiterbahnen, Fotozellen oder ähnliches.
128 KB beschreibbaren Speicher (plus die zum Beschreiben notwendige Technik) bringt man auf so einer Folie heute noch nicht unter (wobei sich auf einer Rolle handelsüblichem Tesa™-Film durchaus viele MB Daten holografisch speichern lassen). Schon gar nicht zusammen mit einem Prozessor, der irgendwelche Programme ausführen könnte, die im TV-Signal übertragen werden (letzteres ist ja technisch machbar).
Ausserdem soll ja auch noch ein D/A-Wandler (Digital-/Analog-Wandler) vorhanden sein (ja, wo isser denn?!). Dieser soll Stimmprofile analysieren und daraus auf die Zahl der Zuschauer im Raum schliessen.
Mal ganz abgesehen davon, dass man dazu einen A/D-Wandler (Analog-/Digital-Wandler) bräuchte (und nicht umgekehrt!) sowie ein Mikrofon, erfordert diese Aufgabe auch mit Spezial-Chips eine Rechenleistung, die sich nach heutigem Stand der Technik nicht in einer hauchdünnen, flexiblen Folie unterbringen lässt, die kaum größer als ein 5-Mark-Stück ist. Dies erfordert eine Folie von mindestens 0,1 mm Dicke, die weitaus weniger flexibel wäre und ob damit alldies möglich wäre, ist eher fraglich.
Eine Prüfung, ob die in der Falschmeldung genannten Spionage-Chips überhaupt existieren, erübrigt sich wohl...
Zwar hindert rein theoretisch niemand den Veranstalter daran, die beim Einsenden des DOTWINs angegebene Adresse an die GEZ zu melden, aber erstens gäbe das heftigsten Ärger mit dem Datenschutz, zweitens hat ein Privatsender nichts von den GEZ-Gebühren und drittens brächte es der GEZ auch nichts. außerdem verpflichtet sich Pro7 auf dem »Beipackzettel« zu den DOTWINs, der als Teilnahmebedingungen Vertragsbestandteil ist, die Daten nur für das Gewinnspiel zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben (unter Punkt 5).
Richtig ist allerdings, dass die GEZ sehr wohl Adressbestände (z.B. Abo-Listen von TV-Zeitschriften) aufkaufen darf und dies auch tut (»Nanu, was will denn der mit einer TV-Zeitschrift - ohne Fernseher...?!«).
Die Auseinandersetzung mit weiteren Behauptungen in diesem Kettenbrief dürfte eher müßig sein...
Fazit: Es handelt sich hierbei um eine Falschmeldung!
Die Frage lautet vielmehr: Sollen diese DOTWINs nicht vielmehr nur den unmündigen TV-Konsumenten am Zappen hindern, damit er sich auch brav die Werbung zwischendurch anguckt?!
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