Als Bundesministerium wird eine Verwaltungseinrichtung des Bundes, also auf Bundesebene bezeichnet. Die Leitung hat ein Bundesminister als Mitglied einer Bundesregierung.
Bundesministerium (fiktiv)
Inhaltsverzeichnis
1 Politische Entwicklung in Deutschland
2 Bundesstaaten mit ministerialer Verwaltungsordnung
3 Siehe auch
4 Weblinks
5 Einzelnachweise
Politische Entwicklung in Deutschland
Das Ministerium steht an der Schnittstelle von politischer Leitung (Gubernative) und als unpolitisch gedachter Verwaltung (Exekutive im engeren Sinne). Die Tätigkeit der Ministerialverwaltung unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen.
Ministerien sind in der Geschichte immer weiter ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das in Deutschland deutlich z. B. an der preußischen Einrichtung des Staatsministeriums, das die gesamte Regierung beinhaltete. Im 19. Jahrhundert sind die klassischen Ressorts entstanden: Finanzen, auswärtige Angelegenheiten, Krieg, Inneres und Justiz.[1] Nach Gründung des Deutschen Kaiserreichs wurde die Bezeichnung „Ministerium“ dann vermieden. Das 1870 gegründete preußische Außenministerium war bereits mit seiner Übernahme als Auswärtiges Amt des Norddeutschen Bundes umbenannt worden und existierte als solches im Deutschen Kaiserreich fort. Auch das nach Reichsgründung eingerichtete Reichsjustizamt (1877) hieß nicht Ministerium. Dies beruhte darauf, dass dem Reichskanzleramt (zu Beginn des Kaiserreichs unter Führung Bismarcks) die gesamte Reichskompetenz zukam, und auf Reichsebene erst später eine Ausdifferenzierung stattfand. Um es nicht zu einer Verantwortlichkeit der Reichsregierung gegenüber dem Parlament kommen zu lassen, gab es formal keine Minister oder Ministerien und damit auch keine kollegiale Reichsregierung, obwohl die Staatssekretäre als Chefs der Reichsämter tatsächlich eine den Ministern sehr ähnliche Stellung hatten.[2]
In der Bundesrepublik Deutschland sind das Bundesministerium der Verteidigung (Art. 65a GG), das Bundesministerium der Justiz (Art. 96 Abs. 2 Satz 4 GG) sowie das Bundesministerium der Finanzen (Art. 108 Abs. 3 Satz 2 GG) obligatorisch. Zu den fakultativen aber dennoch klassischen Ministerien zählen des Weiteren das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt. Abzugrenzen von den klassischen sind die übrigen Ministerien auch leicht anhand des „für“ in der Bezeichnung (Bundesministerium für …).
Bundesstaaten mit ministerialer Verwaltungsordnung
Deutschland, siehe auch Bundesministerium (Deutschland)
Österreich, siehe auch Bundesministerium (Österreich)
Schweiz
USA, siehe auch Ministerien der Vereinigten Staaten
Australien
Indien
Siehe auch
Portal:Politik
Liste der Staatsformen
Staatssekretär
Weblinks
Liste deutscher Bundesministerien auf www.bundesregierung.de
Einzelnachweise
↑ Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 211.
↑ Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 428 ff.
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