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süddeutsche online schrieb am 13.4. 2019 um 19:50:30 Uhr über

Bundesinnenministerium

Im Netz kann jeder unter falscher Identität unterwegs sein. Künftig soll das auch die Polizei öfter tun. Sie soll die Online-Konten von Verdächtigen einsehen und übernehmen können. Wer sein Passwort verweigert, kann dafür sogar in Beugehaft kommen. Das geht aus dem Entwurf für das neue IT-Sicherheitsgesetz hervor, den das Bundesinnenministerium erarbeitet hat: »Der Verdächtige ist verpflichtet, die zur Nutzung der virtuellen Identität erforderlichen Zugangsdaten herauszugeben.«


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