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mcnep schrieb am 28.7. 2006 um 23:18:49 Uhr über

Bruchköbel

Nach Paragraph 14 der Musikschutzverordnung muss bei Konzerten mit mehr als zwei Coverstücken stets eine ausreichende Zahl von Bruchköbeln gut sichtbar in allen Ecken des Veranstaltungsraums platziert sein.


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