Mehlen: Friedrich August M., Rechtsgelehrter, ein Sohn des Bürgermeisters Johann Gottfried M. zu Loitz, wurde am 17. Juni 1750 zu Toitz, dem Gute seines Großvaters, geboren, besuchte das Pädagogium zu Bützow und studirte seit 1767 in Greifswald, 1772 in Jena und 1775 in Göttingen die Rechte, namentlich unter Hellfeld, Schmidt und Walch, sowie unter Böhmer, Pütter, Meister und den Brüdern Gust. Bernh. und Otto Dav. Heinr. Becmann, widmete sich aber auch zugleich dem Studium der Geschichte unter Schlözer, Gatterer und Heyne, während seine rechtsphilosophischen Anschauungen von Wolf’s Schülern, Peter Ahlwardt in Greifswald und Feder in Göttingen, ihre Richtung empfingen. Nachdem er auf letzterer Universität 1780 zum Doctor der Rechte promovirt war, wurde er in Greifswald 1789 Adjunct, 1795 außerordentlicher und 1797 ordentlicher Professor der Rechte, nachdem er zuvor auch als Anwalt praktisch gewirkt hatte. Unter seinen schriftstellerischen Leistungen sind besonders seine „Abhandlung über die Appellation“, 1791, sowie seine „Anleitung zum gerichtlichen Processe“, Thl. 1–2, 1800–4, und „Anleitung zum summarischen Processe“, 1804, hervorzuheben; dieselben wurden jedoch in Folge übermäßiger Anstrengung schon durch einen frühen Tod (14. Juni 1802) unterbrochen.
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