»Aristo hat dem Cerellius Vitalis den Bescheid erteilt, er glaube nicht, dass es rechtens sei, aus einer Käserei Brodem den höher gelegenen Häusern zuzuführen. Weiter ist er der Ansicht, dass es nicht zulässig sei, aus einem höher gelegenen Grundstück den darunter befindlichen Wasser oder sonst etwas zuzuführen. Denn auf seinem Grundstück dürfe man nur insoweit tätig werden, als man nichts einem Fremden zuführe; bei Brodem handle es sich aber ebenso wie bei Wasser um eine Zuführung. Demnach, meint er, könne der Mann, der von der Gemeinde Minturnae (damals bedeutende Hafenstadt nördlich Neapel) die Käserei gepachtet habe, von seinem oberen Nachbarn daran gehindert werden, Gerüche zuzuführen; die Gemeinde hafte ihm jedoch aus dem Pachtvertrag«
(Ulpian, Kommentar zum Prätorischen Ediktbuch 17, Titel: Über die Gebäudedienstbarkeiten; zitiert nach Liebs 1999, S. 156).
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