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Yogi Bär schrieb am 13.4. 2019 um 15:17:29 Uhr über

Breitband-Internetzugänge

Es gibt nicht die eine feste und allgemein gültige Definition, welche Breitband-Internetzugänge universal beschreibt. Verschiedene Definitionsansätze gehen von unterschiedlichen Eigenschaften, Geschwindigkeiten oder Technologien bezüglich breitbandiger Kommunikationsstrukturen aus. Gemeinhin wird heute allerdings zunächst eine Geschwindigkeit benannt, ab welcher ein Internetzugang zu den Breitband-Internetzugängen zählt.

Zunächst wurde jedoch bundesweit eine Grenze bei Zugängen über 128 Kbit/s gezogen, was einer höheren Übertragungsgeschwindigkeit als bei der ISDN-Kanalbündelung entspricht. Diese Definition ist der zeitlichen und technischen Entwicklung des Telekommunikationsmarkts geschuldet: ISDN belegt für die Datenübertragung Sprachkanäle und gehört somit zu den Einwahlzugangstechnologien. DSL hingegen belegt ein vom ISDN-Dienst ungenutztes Frequenzspektrum auf dem Kupferkabel und kann parallel zur Telefonie genutzt werden. Mit der Trennung der Datenübertragung von den Telefoniekanälen ist eine »always on«-Funktionalität gegeben, also eine Internetverbindung, welche dauerhaft als eine Art »Standleitung« verfügbar ist. Es war also zunächst nicht die Zugangsgeschwindigkeit, welche einer Breitbandverbindung als Definition zu Grunde lag, es war vielmehr die Möglichkeit, einen zeitlich unbegrenzten und von anderen Diensten autarken Internetzugang bereitstellen zu können.

Später wurde die Definition eines Breitbandzugangs auf 384 Kbit/s im Downstream angehoben. Dies entspricht der Leistungsfähigkeit eines DSL-light-Anschlusses. Die Verschiebung der Grenze erfolgte hier nochmals an Hand der Ausprägungen einer Zugangstechnologie: Die Untergrenze der auf dem Markt angebotenen DSL-Geschwindigkeiten wurde nun als Grundlage zur Abgrenzung von Schmalband zu Breitband betrachtet.

Erst mit der späteren Anhebung der Breitbanddefinition auf 1 MBit/s wurde erstmals eine Zugangsgeschwindigkeit gewählt, welche rein dem Kriterium Geschwindigkeit zu Grunde lag und technologieübergreifend definiert wurde. Mit den immer schneller werdenden Internetzugängen und der steigenden Vielfalt bei den Übertragungstechniken ist diese Abgrenzung jedoch heute nicht mehr zeitgemäß.

Es sind heute viele Technologien auf dem Markt verfügbar, die Breitbandzugänge zuverlässig bereitstellen. Generell muss davon ausgegangen werden, dass sich die Geschwindigkeitsgrenzen im weiteren zeitlichen Verlauf immer weiter nach oben hin verschieben werden. Mit der Verfügbarkeit von höheren Geschwindigkeiten entstehen nachfolgend neue Anwendungen, welche die Potentiale neuer Anschlussvarianten auch ausreizen. Man bedenke, dass vor fünfzehn Jahren Internetzugänge mit einem Downstream von 2 Mbit/s für private Endkunden nicht verfügbar waren.

Mit dem Aufkommen von NGA-Anschlüssen wurde die Aufgreifschwelle auf 30 Mbit/s angehoben. Alle Gebiete mit Internetzugängen unterhalb dieser Zugangsgeschwindigkeit gelten als unterversorgt.


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