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Die Leiche schrieb am 9.8. 2012 um 10:39:27 Uhr überBratwurstzuteilungsschein |
Inhaber einer Bratwurstzuteilungsberechtigungskarte können auf dem Postwege sehr einfach die Erteilung von Bratwurstzuteilungsscheinen beantragen. Neben der gewünschten Menge und dem Zuteilungszeitraum sind dabei insbesondere Änderungen von Umständen anzugeben, die sich seit der Erteilung der Bratwurstberechtigungskarte und der letzten Bratwurstzuteilung ergeben haben. Schnell und unbürokratisch trifft die Bratwurstzuteilungsstelle bei der Abt. Versorgung im Rat des Kreises sodann nach Anhörung der zuständigen Aussenstelle des Bratwurstkombinats »20. Jahrestag« sowie der örtlichen Organe und nicht zuletzt der Dispatcherleitung der Bratwurstverteilung auf Kreisebene ihre Entscheidung, so daß der Bürger seinen Bratwurstzuteilungschein nach wenigen Wochen - im Normalfall auf dem Postwege - erhalten und damit an der sozialistischen Bratwurstversorgung teilhaben kann. |
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