Der Weg zur Bratwurst beginnt an der Bratwurstzuteilungsantragsstelle beim Rat des Kreises, Abteilung Versorgungswirtschaft, wo die Anträge der Bürger auf Zuteilung von einer oder mehreren Bratwürsten entgegengenommen werden und fachkundige Hilfe bei der Ausfüllung des Bratwurstzuteilungsantragsformulars erhalten, soweit erforderlich. Dabei ist unbedingt die Bratwurstzuteilungsberechtigungskarte bereit zu halten, ohne die keine Zuteilung erfolgen kann. Nach sorgfältiger Überprüfung erhält der Bürger sodann seinen Bratwurstzuteilungsschein, mit der sodann bei der Dispatcherleitung einen Bratwurstausgabetermin zuweisen lässt. Selbstverständlich wird dabei auf die Bedürfnisse der Bürger in weitest möglichem Umfange eingangen, insbesondere dann, wenn die Bürger weitere Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln von ihrem Wohnort zur Bratwurstverteilungseinrichtung zurücklegen müssen. Es ist eine der Hauptaufgaben der Dispatcherleitung zu gewährleisten, daß kein Bürger einen längeren Weg zur Bratwurstverteilungseinrichtung zurücklegen muß, als unbedingt erforderlich. Leider kann es in Ausnahmefällen erforderlich sein, dem Bürger anzubieten, eine weiter entfernte Bratwurstverteilungseinrichtung aufzusuchen, um zu einem früheren Zeitpunkt eine Bratwurstzuteilung zu erhalten. Längere Wartezeiten als 25 Tage sind jedoch, wie die ständigen Kontrollen durch die Arbeiter- und Bauerninspektion ergeben haben, absolut die Ausnahme !
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