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Bettina Beispiel schrieb am 20.6. 2013 um 02:19:33 Uhr über

Bolzenschussgerät

Als Bolzensetzgerät wird ein technisches Gerät der Befestigungstechnik bezeichnet. Diese Geräte sind sowohl mit pneumatischer als auch pyrotechnischer Energieerzeugung sowie auch mit Gasantrieb (Verbrennung von Flüssiggas) erhältlich und werden zum Setzen von Bolzen oder Nägeln, Krampen (z. B. im Trockenbau) verwendet.

Druckluftgeräte sind am Bau v.a. im Holzbau gebräuchlich, Gasgeräte im Holzbau, dem Trockenbau (Befestigung von Trockenbauschienen auf Beton und Stahl) sowie in der Elektroinstallation (Befestigung von Klemmen, Klammern, Kabelhaltern etc. auf Beton und Stahl) sowie im Stahlbau (Befestigung von Profilblechdächern auf Stahl-Tragkonstruktionen).

Die Eintreibenergien (»Setzenergien«) liegen bei Druckluft- und Gasgeräten meist unter 100 J, bei Pulvergeräten bis ca. 350 J auf Beton und bis ca. 600 J für den Einsatz auf Stahl.

Das Prinzip des Antriebs ähnelt entfernt dem einer Feuerwaffe: Durch die pyrotechnische Expansionsenergie wird hier jedoch anstelle eines Geschosses ein Kolben angetrieben. Dieser Kolben schlägt auf den Bolzen oder Nagel (PistoleProjektil). Dieser elastische Stoß ist mit der Übergabe der Energie an den Bolzen / Nagel verbunden. Der Kolben verlässt jedoch niemals das Gerät : Im Fall einer Leersetzung oder beim Setzen auf zu weichen Untergrunds bzw. mit Überenergie wird er am Austreten aus dem Gerät durch einen Kolbenstoppring oder eine Kolbenbremse gehindert. Hierin besteht der wesentliche sicherheitstechnische Unterschied zu den früher verbreiteten Bolzenschussgeräten, die den Nagel wie ein Projektil mit hoher Geschwindigkeit verschossen.

Bolzenschussgeräte sind heute in Deutschland durch berufsgenossenschaftliche Vorschriften verboten, Bolzensetzgeräte dagegen sehr verbreitet. Letztere fallen seit 2006 in den Geltungsbereich der EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), sind in der EU und EFTA sowie der Schweiz als Maschinen zu betrachten und fallen nicht unter das Waffenrecht. Sie auf den Markt zu bringen, erfordert CE-Kennzeichnung bzw. CE-Konformität. Die Sicherheitsanforderungen für die CE-Konformität von pulverbetriebenen Bolzensetzgeräten beschreibt die harmonisierte europäische Norm EN 15895.

Umgangssprachlich wird auch der Schlachtschussapparat als Bolzenschussgerät bezeichnet. Beim Schlachtschussapparat fährt der Bolzen aus und wieder ein, er verlässt das Gerät nicht.


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