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Die Leiche schrieb am 29.7. 2012 um 13:12:38 Uhr über

Blutbad

Das Veranstalten bzw. die Errichtung eines Blutbades in einem allgemeinen Wohngebiet ist nicht nur rein tatsächlich problematisch, sondern vor allem auch gewerbe- und bauordnungsrechtlich in aller Regel unzulässig.


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