Nach diesem bedenklichen Vorspiel1 suchte Hunerich nach einem Vorwand, um die bisher bloss partielle Verfolgung auf alle Katholiken auszudehnen, und so richtete er denn am 20. Mai 483 an den gesammten orthodoxen Episcopat ein Decret, worin er ihm vor warf, das wiederholt eingeschärfte königliche Verbot, innerhalb der Vandalenloose Gottesdienst zu halten, verletzt zu haben, und forderte alle katholischen Oberhirten auf, sich am 1. Februar 484 zu einem Religionsgespräch in Karthago einzufinden und im Wortkampfe mit den Arianischen Bischöfen die Wahrheit des Homousianischen Symbolums aus der hl. Schrift zu beweisen (Victor Vit. II c. 13, bezw. II c. 38. 39). Da es aber an dem betreffenden Termine, zu dem sich aus Afrika und den unter Vandalischer Herrschaft stehenden Inseln 466 Bischöfe eingefunden hatten, in Folge der gegenseitigen Erbitterung und wohl auch aus Ursache der hochmüthigen Gepflogenheiten des Arianischen .Patriarchen“ Cyrila, der sich das Präsidium anmasste, und in Consequenz des unbilligen Verfahrens der Arianer und des Königs überhaupt zu keinem eigentlichen Religions- gespräch kam (Vict. Vit. II, 16. 18, bezw. II c. 45. 46. 52-55), Hessen die katholischen Bischöfe eine ad hoc bereit gehaltene schriftliche „Professio fidei catholicorum episcoporum“ dem Monarchen überreichen.
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