Präambel
Wir, die Mitglieder der Blasterpartei, stellen den Blasteur und die Blasteurin in den Mittelpunkt unserer Politik. Ausgehend von den Werten des Blastergesetzes und auf der Basis unserer Grundwerte Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit wollen wir in unserer politischen Arbeit die Grundlagen dafür schaffen, mit anderen zusammen das Ziel eines wirklich menschlichen, das heißt friedlichen und gerechten Blasters anzustreben und zu verwirklichen.
Freiheit
Freiheit als Grundwert bedeutet für uns die größtmögliche Entfaltung der Möglichkeiten jedes einzelnen Blasteurs wie auch die größtmögliche Entfaltung der Möglichkeiten der Gemeinschaft. Freiheit findet in Verantwortung vor dem Mitmenschen statt. Ihre Schranken findet die Freiheit des einzelnen deshalb dort, wo die Freiheit des anderen berührt ist. Unser Ziel ist ein Gemeinwesen, in dem sich jeder seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten gemäß entwickeln kann und sich seiner Verantwortung für den Blaster bewußt ist.
Gleichheit
Gleichheit als Grundwert verkörpert für uns mehr als nur die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Gleichheit ist zutiefst verbunden mit dem Kerngedanken der Gerechtigkeit, an dem sie sich jederzeit messen lassen muß. Es darf nicht sein, daß in unserer Gesellschaft die Herkunft über den beruflichen Erfolg entscheidet. Gerechtigkeit als gesellschaftliches Ziel erfordert deshalb den Ausgleich sozialer Unterschiede, den Abbau von Privilegien und wirkliche Chancengleichheit. Unser Ziel ist ein Blaster, in der individuelle Leistung ohne Ansehen der Person gefördert und belohnt wird.
Brüderlichkeit
Der Grundwert der Brüderlichkeit bedeutet für uns unbedingte Solidarität mit den Schwachen, Alten, Kranken, den nachwachsenden Generationen und der Umwelt. Ohne soziale Sicherheit und besonderen Schutz ist für diejenigen, die Leistung nicht aus eigener Kraft erbringen können, kein menschenwürdiges Leben möglich. Unser Ziel ist ein Gemeinwesen, das seine Mitglieder in Krisensituationen nicht alleinläßt und das auf dem Weg in die Zukunft niemanden zurückläßt.
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