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Christine schrieb am 3.2. 2016 um 15:16:01 Uhr über

BlasterVerbesserungsAgentur

K.O.-Tropfen scheinen Benzoes zu enthalten. Wer die gegen andere einsetzt, legt keinen Wert auf das Feedback des Gegenübers. Das spricht nicht für sein Vorhaben, zumal er dem Anderen sogar die Erinnerung daran nimmt. Das, was bei Narkosen Vertragsbestandteil ist, nämlich das Recht des Patienten etwas zu vergessen oder gar nicht erst wahrzunehmen, wird durch die Tropfen zum imaginären Wunsch des Gegenübers verklärt. Wer die vertreibt, hat ein Problem und zwar nicht nur ein juristisches. Sonst würde er seinen Gegenüber nicht ohne vorab dessen Willen zu klären verändern. Kidnapping verniedlicht das, was da passiert, zumal Eltern ihren Kindern kraft ihrer Überzeugung aus Zeitnot gelegentlich ihren Willen überstülpen. Aber es klärt das Entscheidende: Es gibt kein Wahlrecht ab Geburt.


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