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mcnep schrieb am 13.9. 2007 um 13:12:04 Uhr über

BlasterGesetze

Schutz vor sexueller Belästigung
(1) Provider und Domaininhaber haben die Blasteure vor sexueller Belästigung am Blasterplatz zu schützen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.

(2) Sexuelle Belästigung am Blasterplatz ist jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Blasteuren verletzt. Dazu gehören:

1. sexuelle Assoziationen zu Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, sowie

2. sonstige schriftliche Abfassungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte mentale Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Beiträgen, die von den Blasteuren erkennbar abgelehnt werden.

(3) Sexuelle Belästigung am Blasterplatz ist eine Verletzung der blastervertraglichen Pflichten oder ein Assoziationsvergehen.


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