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toschibar schrieb am 11.5. 2002 um 21:14:38 Uhr über

BlasterGesetze

(1) Alle Blasterianer haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Eigentum verpflichtet. Der Gebrauch von Bewertungspunkten soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) WerSichUmdrehtOderLachtDerWird mit Parmesanporno und Zehnagelverlust bestraft.






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