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mcnep schrieb am 8.10. 2009 um 23:06:44 Uhr überBlasgerechtigkeit |
Die Blasgerechtigkeit war in der Zeit vom Spätmittelalter bis ins frühe 18. Jahrhunderte das verbriefte Recht eines Fürsten und jeglichen Landesherrn, auf seinem Territorium Stärke und Zusammensetzung der Blasorchester zu bestimmen. Dies leitet sich aus der früheren engen Verknüpfung des Blechs mit der Militärmusik ab und gipfelte 1713 in den schmalkaldischen Blasverboten, die erst mit zunehmender Verbreitung der Erkenntnisse der Mannheimer Schule außer Kraft gesetzt wurden. |
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