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Ugullugu, am 11.1. 2003 um 00:00:48 Uhr
Biene

Bei Bienen muß ich natürlich gleich an das Bienenrecht denken. Das Bienenrecht gibt es wirklich, wer ein BGB rumzustehen hat, kann das schnell nachprüfen; ich wußte lange Zeit sogar die Paragraphen auswendig, irgendwas bei §450.
Das Bienenrecht, es heißt natürlich nicht wirklich so, findet sich bei einigen allgemeinen Bestimmungen zum Thema Wildtiere und besagt u.a. Folgendes: wenn der Imker Isidor einen Bienenschwarm besitzt, und dieser Bienenschwarm verläßt aus irgendeinem Grund die aufgestellten Bienenstöcke auf Imker Isidors Grundstück, darf er den Bienenschwarm verfolgen. Bei der Verfolgung des Bienenschwarms hat er das Recht, beliebig über fremde Grundstücke zu laufen, solange er dabei erkennbar bestrebt ist, seinen Bienenschwarm wieder einzufangen.
Soweit das Bienenrecht. Davon abgesehen, daß ich die bildliche Vorstellung der Sache einfach herrlich finde, ist es immer wieder verblüffend, was so alles gesetzlich geregelt ist. Übrigens: ICH HABE DEN GENIALEN MEISTERPLAN FÜR DAS PERFEKTE VERBRECHEN! Einzelheiten verrate ich natürlich nicht, aber es geht um Bankfilialen und dressierte Bienen.


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